Vergleichen Sie selbst: unsere Tagespflegen sind, auch wenn es ums Geld geht, sehr konkurrenzfähig.
Tagespflege am Seniorenstift Baumberge, Billerbeck
Gültig ab dem 01.09.2022 bis zum 31.01.2023
a) Pflegebedingte Kosten täglich:
Pflegegrad 1 € 64,61
Pflegegrad 2 € 68,01
Pflegegrad 3 € 71,41
Pflegegrad 4 € 74,81
Pflegegrad 5 € 78,21
+ Altenpflegeausbildungsumlage täglich: € 0,26
+ Altenpflegeausbildungsumlage GENERATLISTIK täglich: € 4,75
+ ggf. Fahrtkosten Sammelbeförderung (Hin- und Rückfahrt): € 15,60
Bereich a) wird bis zum Maximalbetrag (s. unten) von der Pflegekasse übernommen! Besonderheit bei Pflegegrad 1 siehe unten!
b) Unterkunft & Verpflegung täglich:
€ 18,43
(Unterkunft = € 10,41 / Verpflegung € 8,02)
Bereich b) ist der Eigenanteil für den Gast (ggf. Erstattung über die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €)
c) Investitionskosten täglich:
€ 12,61
Bereich c) wird durch den Kreis Coesfeld übernommen (ab dem PG2)!
Wie bereits angedeutet übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in folgender Höhe:
Maximalbeträge der Pflegekasse:
Pflegegrad 2 maximal € 689,00
Pflegegrad 3 maximal € 1.298,00
Pflegegrad 4 maximal € 1.612,00
Pflegegrad 5 maximal € 1.995,00
Besonderheit Pflegegrad 1:
Keine Zuzahlung durch die Pflegekasse oder Kreis Coesfeld. Hier müssen alle Kostenbereiche (a, b, c) eigenständig finanziert werden. Es stehen lediglich die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung (s. Bereich b).
Tagespflege im Westfalia Wohnpark
Gültig ab dem 01.09.2022 bis zum 31.01.2023
a) Pflegebedingte Kosten täglich:
Pflegegrad 1 € 61,96
Pflegegrad 2 € 65,22
Pflegegrad 3 € 68,48
Pflegegrad 4 € 71,74
Pflegegrad 5 € 75,00
+ Altenpflegeausbildungsumlage täglich: € 0,26
+ Altenpflegeausbildungsumlage GENERATLISTIK täglich: € 4,29
+ ggf. Fahrtkosten Sammelbeförderung, einfache Fahrt: € 10,00
oder
+ ggf. Fahrtkosten Rollstuhltaxi, einfache Fahrt: € 17,00
Bereich a) wird bis zum Maximalbetrag (s. unten) von der Pflegekasse übernommen! Besonderheit bei Pflegegrad 1 siehe unten!
b) Unterkunft & Verpflegung täglich:
€ 19,21
(Unterkunft = € 10,85 / Verpflegung € 8,36)
Bereich b) ist der Eigenanteil für den Gast (ggf. Erstattung über die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €)
c) Investitionskosten täglich:
€ 14,65
Bereich c) wird durch den Kreis Coesfeld übernommen (ab dem PG2)!
Wie bereits angedeutet übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in folgender Höhe:
Maximalbeträge der Pflegekasse:
Pflegegrad 2 maximal € 689,00
Pflegegrad 3 maximal € 1.298,00
Pflegegrad 4 maximal € 1.612,00
Pflegegrad 5 maximal € 1.995,00
Besonderheit Pflegegrad 1:
Keine Zuzahlung durch die Pflegekasse oder Kreis Coesfeld. Hier müssen alle Kostenbereiche (a, b, c) eigenständig finanziert werden. Es stehen lediglich die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung (s. Bereich b).