Pflegesätze

Pflegesätze der beiden Einrichtungen

Tagespflege am Seniorenstift Baumberge, Billerbeck

Gültig ab dem 01.06.2023 bis zum 31.05.2024

a) Pflegebedingte Kosten täglich:

Pflegegrad 1 € 66,84
Pflegegrad 2 € 70,36
Pflegegrad 3 € 73,88
Pflegegrad 4 € 77,40
Pflegegrad 5 € 80,91
+ Altenpflegeausbildungsumlage GENERATLISTIK täglich: € 6,57
+ ggf. Fahrtkosten Sammelbeförderung (Hin- und Rückfahrt): € 19,60

Bereich a) wird bis zum Maximalbetrag (s. unten) von der Pflegekasse übernommen! Besonderheit bei Pflegegrad 1 siehe unten!


b) zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI täglich:

€ 10,80

Bereich b) wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen. 


c) Investitionskosten täglich: 

€ 12,61

Bereich c) wird durch den Kreis Coesfeld übernommen (ab dem PG2)!


d) Unterkunft & Verpflegung täglich:

€ 20,04 (Unterkunft = € 11,32/ Verpflegung € 8,72)

Bereich d) ist der Eigenanteil für den Gast (ggf. Erstattung über die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €)


Wie bereits angedeutet übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in folgender Höhe:

Maximalbeträge der Pflegekasse:

Pflegegrad 2 maximal € 689,00
Pflegegrad 3 maximal € 1.298,00
Pflegegrad 4 maximal € 1.612,00
Pflegegrad 5 maximal € 1.995,00

Besonderheit Pflegegrad 1:

Keine Zuzahlung durch die Pflegekasse oder Kreis Coesfeld. Hier müssen alle Kostenbereiche (a, b, c, d) eigenständig finanziert werden. Es stehen lediglich die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung (s. Bereich d).

Tagespflege im Westfalia Wohnpark

Gültig ab dem 01.11.2023 bis zum 31.10.2024

a) Pflegebedingte Kosten täglich:

Pflegegrad 1 € 64,27
Pflegegrad 2 € 67,65
Pflegegrad 3 € 71,03
Pflegegrad 4 € 74,42
Pflegegrad 5 € 77,80
+ Altenpflegeausbildungsumlage GENERATLISTIK täglich: € 5,92
+ ggf. Fahrtkosten Sammelbeförderung, einfache Fahrt: € 10,00
oder
+ ggf. Fahrtkosten Rollstuhltaxi, einfache Fahrt: € 17,00

Bereich a) wird bis zum Maximalbetrag (s. unten) von der Pflegekasse übernommen! Besonderheit bei Pflegegrad 1 siehe unten!


b) zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI täglich:

€ 10,25
Bereich b) wird ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen.


c) Investitionskosten täglich:

€ 14,65

Bereich c) wird ab Pflegegrad 2 durch den Kreis Coesfeld übernommen.


d) Unterkunft & Verpflegung täglich:

€ 20,06 (Unterkunft = € 11,32/ Verpflegung € 8,72)

Bereich d) ist der Eigenanteil für den Gast (ggf. Erstattung über die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €)

 

Wie bereits angedeutet übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten in folgender Höhe:

Maximalbeträge der Pflegekasse:

Pflegegrad 2 maximal € 689,00
Pflegegrad 3 maximal € 1.298,00
Pflegegrad 4 maximal € 1.612,00
Pflegegrad 5 maximal € 1.995,00

Besonderheit Pflegegrad 1:

Keine Zuzahlung durch die Pflegekasse oder Kreis Coesfeld. Hier müssen alle Kostenbereiche (a, b, c, d) eigenständig finanziert werden. Es stehen lediglich die Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat zur Verfügung (s. Bereich d).


Eine Pauschalisierung der monatlich anfallenden Kosten ist sehr schwierig, da diese von vielen Faktoren abhängen (Anzahl Besuchstage, Fahrtkosten, Höhe Pflegegrad).

In einer persönlichen Beratung erklärt Ihnen Frau Poberitz gerne alle Kostenbereiche und erstellt eine individuelle Übersicht der monatlichen Aufwendungen. Telefonisch erreichen Sie Frau Poberitz unter 02543/238127 oder unter 02541/972420.


© Tagespflege am Seniorenstift Baumberge – Tagespflege im Westfalia Wohnpark